Notariat bei Kluck & Frisch in Butzbach
Bei uns sind Sie bestens beraten
Sämtliche beurkundungspflichtigen Geschäfte und Beglaubigungen nach deutschem Beurkundungsgesetz können im Notariat abgewickelt werden. Auch zur Verwendung im Ausland werden Urkunden nach den gültigen internationalen Verträgen behandelt.
-
Kaufverträge
-
Übergabeverträge
-
Nießbrauchbestellung
-
Wohnrechtsbestellung
-
Wohnungseigentum
-
Grundschulden
-
Hypotheken
-
Erbverträge
-
Vollmachten
-
Patientenverfügungen